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Corporate siteINVERKEHRBRINGUNG VON AUFZÜGEN
Das europäische "Grundgesetz für Aufzüge" - die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU - regelt jegliche Anforderung das neu in Verkehr bringen von Aufzügen und deren Bauteile. Die Beschaffenheit der Aufzüge (Generell und nach Einsatz- bzw. Anforderungsbereich) wird weiter in den DIN EN´s definiert und von nationalen Empfehlungen und Werken bestimmt (z.B. VDI - Verein Deutscher Ingenieure).