Wiederkehrende Prüfung und Prüfplakette
-
Die wiederkehrende Prüfung für Aufzüge ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitskontrolle gemäß §16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie wird regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht und sicher betrieben werden kann. Dabei wird geprüft, ob der Aufzug für die aktuellen Bedingungen am Betriebsort geeignet ist – unabhängig vom Zustand bei der Inbetriebnahme.
-
Die Prüfplakette im Aufzug zeigt Ihnen, wann die nächste Hauptprüfung stattfindet.
-
Sofern Sie den ZÜS-Service Komplett von KONE beauftragt haben, übernehmen wir die Organisation und Koordination. Sollten Sie dieses Servicepaket nicht beauftragt haben, sind Sie für die Beauftragung der nächsten regelmäßigen Prüfung verantwortlich. Die Prüfplakette wird von der ZÜS bei der nächsten Prüfung zur Verfügung gestellt und die Prüfintervalle werden ebenfalls bei der nächsten Prüfung festgelegt.
-
Die Plakette wird von der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der nächsten Prüfung im Fahrkorb angebracht. Sie zeigt das Datum der letzten Prüfung, die Prüforganisation und den nächsten Prüftermin. So behalten Sie als Arbeitgeber (Betreiber) jederzeit den Überblick über Ihre Prüfpflichten.
-
Sie wird die Benutzer in der Aufzugkabine darüber informieren, welche Prüforganisation die Anlage wann zuletzt geprüft hat und wann die nächste Prüfung ansteht. Fehlt die Plakette, können sich Benutzer an den Arbeitgeber (Betreiber) oder die Ordnungsbehörden wenden.
-
Der Arbeitgeber (Betreiber) muss die Prüfplakette deutlich sichtbar und dauerhaft in der Kabine anbringen. Ist mit Vandalismusschäden zu rechnen, muss die Inaugenscheinnahme in entsprechend hoher Frequenz durchgeführt werden. Die BetrSichV lässt neben einem Aufkleber als Prüfplakette auch andere Möglichkeiten zu, Monat und Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie der Prüforganisation anzuzeigen.
-
Zum Nachweis aller erforderlichen Maßnahmen müssen die Unterlagen auch an der Anlage hinterlegt werden. Dies wird durch die Prüforganisationen oder das Wartungsunternehmen durchgeführt.
-
Die Information muss im Fahrkorb sichtbar für die Nutzer sein. Info: Es muss keine Plakette sein, es können auch eigens gestaltete Schilder, Gravuren oder auch eine im Display integrierte Darstellung sein.
-
Wenn die Kennzeichnung fehlt, besteht bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung ein Mangel. Der Arbeitgeber (Betreiber) ist verpflichtet, die Kennzeichnung vorzunehmen. Info: Es muss keine Plakette sein, es können auch eigens gestaltete Schilder, Gravuren oder auch eine im Display integrierte Darstellung sein.
-
Monat und Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung und welche Prüforganisation die letzte wiederkehrende Prüfung durchgeführt hat.
-
Ja. Im Prüfbuch sind alle technischen Daten des Aufzugs enthalten. Diese Daten müssen sowohl dem Wartungsunternehmen als auch der Prüforganisation vorliegen (siehe TRBS 3121).
-
Für jeden Nutzer soll sichtbar gemacht werden, dass der Arbeitgeber (Betreiber) einen sicheren Aufzug zur Verwendung bereitstellt. Gleichzeitig dient sie den Ordnungsbehörden als Nachweis der wiederkehrenden Prüfung.