Prüfung vor Inbetriebnahme

  • Die Prüfung vor Inbetriebnahme des Aufzugs (PvI) ergänzt die Inverkehrbringungsprüfung, den „TÜV-Termin“. Die Inbetriebnahmeprüfung betrifft alle neuen Aufzüge: Anlagen in neu errichteten Gebäuden, aber auch Anlagen, die in Bestandsgebäuden nachgerüstet werden oder vorhandene ältere Anlagen komplett ersetzen. Unsere Checkliste verrät Ihnen im Detail, wie es geht.

  • Die PvI darf nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS, wie bspw. TÜV oder Dekra) vorgenommen werden. Bei der Prüfung zur Inverkehrbringung handelt es sich um die Prüfung der Aufzugstechnik entsprechend den europäischen Regelwerken für Aufzüge (Aufzugsrichtlinie). Bei der PvI handelt es sich um die Prüfung, ob der Aufzug im Sinne der BetrSichV (nationales Regelwerk) sicher verwendet werden kann. Diese Prüfungen können von ein und derselben Person durchgeführt werden, einmal in der Funktion „Benannte Stelle“ und einmal in der Funktion „ZÜS“.

  • Das stimmt. Erst nach einer abgeschlossenen PvI darf der Aufzug in Betrieb genommen werden. Den Ablauf schildert Ihnen unsere Checkliste zur Prüfung vor Inbetriebnahme.

  • In erster Linie nur der Prüfer. Weitere Personen sind notwendig, wenn aufzugsexterne Einrichtungen mit einbezogen werden, z.B. Brandmeldeanlage und Notstrom.

  • Das ist in der BetrSichV nicht gefordert.

Braucht Ihr Aufzug die PvI?

Checken Sie selbst, ob Sie für Ihren Aufzug eine Prüfung vor Inbetriebnahme beauftragen müssen.

BetrSichV Prüfung Inbetriebnahme Aufzüge

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Arbeitsmittel & Gefährdungsbeurteilung

Wann ist Ihr Aufzug ein Arbeitsmittel und wofür benötigen Sie eine GBU?

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Betreiberpflichten Allgemein

Welches sind Ihre Pflichten, wenn Sie einen Aufzug betreiben?

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Inaugenscheinnahme & Aufzugswärter

Was hat es mit der beauftragten Person, dem Aufzugswärter und der regelmäßigen Prüfung auf sich?

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Notrufmanagement

Wie unterscheiden sich Notfallplan und Notbefreiungsanleitung und bis wann muss das Notrufsystem installiert sein?

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Wiederkehrende Prüfung

Wo bekomme ich die Prüfplakette her?

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