Normen & Gesetze: Schallschutz

Bei der Planung von Gebäuden müssen Architekten, Planer und Aufzughersteller sich eng abstimmen. Jedes Gebäude stellt einen akustischen Einzelfall dar, der aus der Konstruktion, der Nutzung und den Nutzern des Gebäudes selbst resultiert.

Normen & Gesetze: Schallschutz

Vorgaben der DIN 8989

  • Schallschutzmaßnahmen bei Aufzügen müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden.
  • „Schutzbedürftige Räume“ wie Schlaf-, Kinder- oder Wohnzimmer sollen nicht unmittelbar an den Aufzugsschacht grenzen.
  • Eine einschalige Schachtwand sollte eine Masse von 740 kg/m² nicht unterschreiten.

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