Wer bei der Instandhaltung von Aufzügen in der Verantwortung ist

Die Vorschriften zur sicheren Instandhaltung von Aufzügen sind strikt – aus gutem Grund: Man stelle sich ein einmal ein Krankenhaus vor, das neuerdings mehr Patienten als zuvor aufnimmt. Eine gute Sache, finden Sie? Ja, aber für die Aufzüge bedeutet es Hochbetrieb. Ein Ausfall wäre fatal. Einzige Lösung: kürzere Wartungsintervalle – immerhin geht es beim Thema Sicherheit nicht nur um eine störungsfreie Funktionsweise sondern mitunter auch um das leibliche Wohl der Nutzer. Doch wer ist bei der Einhaltung und Umsetzung dieser technischen Sicherheitsstandards in der rechtlichen Verantwortung?

Rechtsanwalt Hartmut Hardt hat eine klare Antwort: „Faktisch sind das die jeweiligen Betreiber der Anlage. Sie werden rechtlich als Arbeitgeber gewertet und müssen deshalb wie in einem Betrieb zunächst eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel für ihre „Mitarbeiter“ durchführen. Sind die Arbeitsmittel nicht sicher genug, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.“ Und was hat das mit Aufzügen zu tun? Ganz einfach: „Ein Aufzug gilt offiziell als Arbeitsmittel“, erklärt Hardt. Auch er muss also vor Inbetriebnahme vom Betreiber nach aktuellen Sicherheitsaspekten beurteilt und danach regelmäßig gewartet und geprüft werden. Funktioniert das Notrufsystem? Hält der Fahrkorb bündig in der Haltestelle, sodass keine Stolperfallen entstehen? Und wann genau steht überhaupt der nächste Check der Anlage an? Störungen und kritische Zustände gilt es dabei schon zu identifizieren, bevor sie zur Gefahr werden.

Bei all diesen Fragen zur sicheren Instandhaltung gelten diverse Richtlinien. Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln für Betriebssicherheit, DIN 31051 – für manch einen Betreiber aus einem nicht-technischen Umfeld mögen diese Begriffe jedoch wie böhmische Dörfer erscheinen. Um ihren Pflichten in Punkto Sicherheit also nachkommen zu können, brauchen sie eine Anlaufstelle, bei der sie die notwendige Beratung bekommen. „Und genau an dieser Stelle können und sollten z.B. Fachplaner unterstützen“, appelliert Hardt an die Berufsgruppe.

Die Verantwortung, sich bei Bedarf fachliche Unterstützung zu holen, um Aufzüge sicher und nach aktuellen Vorschriften instand halten zu können und damit rechtlich abgesichert zu sein, liegt also beim Betreiber. Der Fachplaner als technischer Experte übernimmt vielmehr eine moralische Verantwortung. Seine Aufgabe ist es, die aktuellen Sicherheitsvorschriften gut genug zu kennen, um dem Betreiber fachmännisch beiseite stehen zu können. Hardts abschließender Tipp für alle Beteiligten, um langwierige Rechtsstreits über etwaige nicht eingehaltene Sicherheitsmaßnahmen zu vermeiden: „Oftmals hilft es schon, einfach kurz miteinander zu telefonieren.“

Alleine im Paragraphendschungel?

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