Are you interested in KONE as a corporate business or a career opportunity?
Corporate siteWohnungseigentümer und sogar Mieter müssen für den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage eines Hauses sorgen. Darauf und auf die Konsequenzen für Hausverwalter weist der Aufzughersteller KONE hin.
Verfügen Eigentümer oder Mieter über das Aufzugbudget oder treffen sie die notwendigen Entscheidungen für die sichere Nutzung der Anlage, gelten sie rechtlich als Arbeitgeber – eine juristische Konstruktion mit Konsequenzen. Denn damit stehen sie bei Unfällen und Sachschäden in der Haftung.
Die Folgen erklärt Thomas Lipphardt, Spezialist für technische Regelwerke bei KONE: „Eigentümer und Mieter, die das Budget bestimmen oder in Sachen Aufzug entscheidungsbefugt sind, müssen ihre Anlage auf Mängel hin untersuchen und modernisieren lassen.“
Diese Verpflichtung trifft also auch Mieter. „Sie stehen in der Pflicht, wenn die Vermieter im Vertrag die Verantwortung für die Aufzüge an die Mieter delegieren“, erläutert Lipphardt.
Die normative Grundlage dafür bilden die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121), die vom zuständigen Ausschuss beim Bundesbauministerium erlassen werden und Eigentümer und sogar Mieter verpflichten.
Konsequenzen für Hausverwalter
Lipphardt rät Hausverwaltungen, in Absprache mit den Wohnungseigentümern und dem beauftragten Wartungsunternehmen die genauen Zuständigkeiten zu klären und eine Mängeluntersuchung des Aufzugs im Gebäude durch die Experten des Wartungsunternehmens anzustoßen.
Denn ältere Anlagen entsprechen häufig nicht mehr dem Stand der Technik und können Gefahren bergen. „Steht die Kabine nicht bündig in der Haltestelle, besteht das Risiko, das Nutzer stürzen“, nennt der Experte einen häufigen Mangel.
Das fordert die Wohnungseigentümer als Aufzugsbetreiber. „Sie müssen ihre Anlage regelmäßig einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen“, so Lipphardt. Die GBU stellt Abweichungen zwischen dem Stand der Anlage und dem Stand der Technik fest, um mögliche Gefährdungen rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können.
Mehr zum Thema Betriebssicherheit von Aufzügen und zu den TRBS 3121 »
Pressebild Eigentümer in der Pflicht: Wer übers Aufzugbudget verfügt, muss für den sicheren Betrieb des Aufzugs sorgen
(Foto: KONE/Bernd Perlbach)