Alles neu und doch beim Alten

Strenge Regeln als Erfolgsrezept? Seit fast vier Jahren ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) inzwischen in Kraft und im Vergleich zu ihrer Vorgängerin bis 2015 um einiges strikter. Das vorrangige Ziel der Novelle: die Sicherheit von Anlagen für ihre Nutzer zu erhöhen und gleichzeitig die Anzahl an ungeprüften und damit eventuell sicherheitstechnisch mangelhaften Anlagen zu verringern. Doch hat die Reform bereits gefruchtet? Und wie hat sich die neue Verordnung auf Aufzüge ausgewirkt?

Dirk Blettermann von der DEKRA kennt die aktuellen Unfall- und Mängelstatistiken. Laut des Experten sind aktuell noch keine signifikanten Veränderungen festzustellen. Die Zahlen der Statistiken aus den Jahren vor und nach 2015 weichen kaum voneinander ab. Allerdings bedauert Blettermann, dass es nach wie vor viele Betreiber gibt, die ihre Aufzüge grundsätzlich nicht von der ZÜS überprüfen lassen und demnach schwarz betreiben. Sie fallen aus der Statistik komplett raus. Dabei sieht Blettermann für „umgangene“ Prüfungen gar keinen Anlass – und das aus verschiedenen Gründen.

„Wenn wir bei einer unserer wiederkehrenden Überprüfungen bei Aufzügen eine Abweichung zum aktuellen Stand der Technik feststellen, führen wir den Mangel 712 auf“, so Blettermann. Das allein stehe dem sicheren Betrieb einer Anlage aber noch überhaupt nicht entgegen. Vielmehr können bei einer festgestellten Gefährdung gewisse Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ergriffen werden. Diese schließen ein Risiko nicht komplett aus, können jedoch zu einer Minderung des Risikos führen. „Die ZÜS bewertet anschließend zwar nicht die konkrete Wirksamkeit der Schutzmaßnahme, aber deren Eignung“, so Blettermann. „Selbst wenn also bei nachfolgenden Prüfungen ein geringer Mangel bestehen bleibt: Wenn die Schutzmaßnahme als geeignet beurteilt wird und keine weiteren Mängel hinzukommen, steht dem sicheren Betrieb des Aufzugs in der Regel nichts entgegen.“ Hier brauchen Betreiber also keine allzu große Befürchtung vor stillgelegten Anlagen haben.

Zusätzlich rüstet sich die ZÜS immer mehr für die Zukunft und macht es Betreibern mit digitalen Angeboten inzwischen so einfach wie möglich, ihren Pflichten nachzukommen. Die DEKRA bietet beispielsweise auf einer Onlineplattform die Möglichkeit, ganz einfach den Überblick über Prüfarten, Prüftermine, Prüfintervalle, Prüfberichte und Co. zu behalten. Sind die Aufzüge des Betreibers darüber hinaus mit Sensoren ausgestattet und dadurch in der Lage, sich zu vernetzen, können Betreiber auch per App der DEKRA Zustandsdaten der Anlage auf Knopfdruck bekommen. Der Aufwand für Betreiber lässt sich dank des Internets of Things und durch die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung von Aufzügen also sehr gering halten.

Blettermann hofft nun, dass Maßnahmen wie die grüne Prüfplakette, die im Rahmen der BetrSichV eingeführt wurde, langfristig die gewünschte Wirkung erzielen: Weniger ungeprüfte Anlagen, mehr Transparenz über ihren Wartungszustand und unterm Strich das höchstmögliche Maß an Sicherheit für die Nutzer.

Alleine im Paragraphendschungel?

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