Als Betreiber von Aufzügen und Rolltreppen sind Sie verantwortlich für die ständige Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit Ihrer Anlagen. Dazu gehört auch die Veranlassung der in Abschnitt 3 § 16 BetrSichV vorgeschriebenen „wiederkehrenden Prüfung“ durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Wiederkehrende Prüfung | KONE Deutschland
Service aus einer Hand
Bei der Organisation dieser Prüfungen können wir Sie entlasten, indem wir das komplette Management der wiederkehrenden Prüfungen für Sie übernehmen. Sie erhalten somit den Service aus einer Hand - und vermindern den administrativen Aufwand, indem Sie nur noch eine Rechnung prüfen müssen.
Auswahl und Beauftragung der Prüforganisation - bei Berücksichtigung Ihrer Wünsche
Terminverfolgung und -verwaltung sowie die Disposition des Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und des KONE Servicetechnikers
Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel des Aufzugs gemäß TRBS 1201 Teil 4
Auswertung des Prüfberichts und wirtschaftliche Vorschläge für Reparaturen und/oder Modernisierungsmaßnahmen
Enthalten sind Gebühren des Sachverständigen einschließlich Reisekosten, die Zwischenprüfung, der Monteurseinsatz einschließlich Fahrtkosten und der Einsatz des elektronischen Prüfmittels
Wenn Sie die Koordination selbst übernehmen möchten, können Sie nur die Unterstützung eines KONE Servicetechnikers bei wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) beauftragen.
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