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Corporate siteViele Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wissen nicht, dass sie als Aufzugbetreiber in der Pflicht stehen, für den sicheren, rechtskonformen Betrieb ihrer Anlage zu sorgen. „Es genügt nicht, in Sachen Aufzug auf die Hausverwaltung zu verweisen“, sagt Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke beim Aufzughersteller KONE. „Jeder Miteigentümer ist Mitbetreiber und damit mindestens angehalten, bei der Hausverwaltung kritisch nachzufragen, ob alle Vorschriften und Fristen eingehalten werden.
Dazu zählen die jährlichen Prüfungen durch Fachleute von Dekra oder TÜV, gegebenenfalls das Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilung, die regelmäßige (meist vierteljährliche) Wartung durch qualifiziertes Servicepersonal und schließlich die Inaugenscheinnahme durch die sogenannte „beauftragte Person“. Mehr InfosHIER und in der Checkliste (PDF).