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Corporate site- Ende 2020 läuft die Frist des Gesetzgebers für Aufzugbetreiber ab
- Pflicht zu Zwei-Wege-Notrufsystemen mit ständiger Notdienstverbindung
- Befreiung aus Kabine muss innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden
Bis Ende 2020 müssen Aufzugbetreiber ihre Anlagen mit modernen Notrufsystemen nachrüsten. Dann endet die Ausnahmefrist, die der Gesetzgeber Betreibern von bundesweit geschätzt 100.000 Aufzügen aller Typen mit fehlenden oder veralteten Notrufsystemen bereits 2015 gesetzt hat.
Die nachzurüstenden Aufzüge sind vor dem 30. Juni 1999 in Betrieb gegangen. Sie verfügen über kein oder nur über ein veraltetes Notrufsystem wie Klingel oder Hupe, um Hilfe zu holen. Gefordert aber ist spätestens ab 1. Januar 2021 ein Zwei-Wege-Notrufsystem mit Verbindung zu einem ständig verfügbaren Notdienst. „Nur so kann der Aufzugnutzer jederzeit Hilfe anfordern und die Befreiung durch den Notdienst innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden“, erklärt Thomas Lipphardt, Normenexperte beim Aufzughersteller KONE.
Aufzugbetreibern, die der Verordnung nicht folgen, droht ein Bußgeld von 2.000 Euro pro Anlage. Es wird von der Aufsichtsbehörde der zuständigen Kommune verhängt. „Wir empfehlen Betreibern daher, ihr Wartungsunternehmen rechtzeitig vor Jahresende anzusprechen“, sagt Lipphardt. Denn zwischen Auftrag und Nachrüstung kann einige Zeit vergehen. „Rutscht die Nachrüstung ins kommende Jahr, fahren die Aufzüge ohne gesetzliche Grundlage“, so der Normenexperte.
Nahes Ende für Hupe und Klingel
Die Nachrüstpflicht ist Teil der 2015 durch Bundesregierung und Bundeswirtschaftsministerium verschärften Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie regelt den Betrieb von Aufzügen und anderen überwachungsbedürftigen technischen Anlagen.
Von den geschätzt 630.000 Aufzügen in der Bundesrepublik verfügt ein knappes Sechstel nur über ein veraltetes Notrufsystem. Noch immer fahren daher Aufzüge, in denen Fahrgäste keine Verbindung zu einem rund um die Uhr verfügbaren Notdienst aufnehmen können, sondern nur mit Hilfe von Hupe oder Klingel um Hilfe „rufen“ können.
Genaue statistische Angaben zur Zahl der nachrüstpflichtigen Aufzüge sind nicht möglich, da ein zentrales Aufzugregister fehlt.
Vorsicht: Nicht jedes Notrufsystem ist sicher
Nicht alle Notrufsysteme, die zur Nachrüstung angeboten werden, sind empfehlenswert. „Aufzüge sollen nach dem Stand der Technik betrieben werden“, erklärt Normenexperte Lipphardt. „Daher ist Betreibern und Hausverwaltern zu raten, ihren Aufzug mit einem Notrufsystem gemäß DIN EN 81-28 und VDI-Richtlinie 4705 nachzurüsten.“
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Aufzüge an die digitale KONE-Plattform anzubinden. Das ermöglicht zusätzliche Services: 24/7 Connect, die kontinuierliche Auswertung von Anlagendaten, um ungeplante Ausfälle zu vermeiden (prädiktive Wartung) und die Nutzung des „digitalen Aufzugswärters“. Diese Fernüberwachung ersetzt die tägliche Funktionskontrolle durch vom Betreiber beauftragte Personen an den Anlagen vor Ort.