Aufzugnorm DIN EN 81-70:2018

Pressemitteilung Veröffentlicht 13.11.2018

Aktualisierte Norm erhöht Barrierefreiheit in Aufzügen

Barrierefreiheit in Gebäuden – ein Thema, dass immer wieder in der Diskussion steht, nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Mitbürger und Familien mit kleinen Kindern. Die DIN EN 81-70 enthält daher Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit und die Benutzung von Aufzügen, die grundlegende Voraussetzung für die Barrierefreiheit mehrstöckiger Gebäude sind. Jetzt wurde die seit 2003 gültige Norm überarbeitet: Die DIN EN 81-70:2018 präzisiert zahlreiche Aspekte hinsichtlich Beschaffenheit und Ausstattung von Aufzügen, um die Barrierefreiheit insbesondere für Personen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

In neu errichteten Gebäuden müssen die Fahrkörbe (Kabinen) von Aufzügen künftig mindestens ein Maß von 1.100 mm x 1.400 mm (Breite x Tiefe) aufweisen und über eine lichte Türbreite von 900 mm verfügen, um einen Rollstuhlfahrer mit Begleitperson bequem aufzunehmen. Für Aufzüge in öffentlichen Gebäuden empfiehlt die Norm sogar eine Fahrkorbgröße von 1.100 x 2.100 mm. „Das soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden, dementsprechend sollten Planer, Architekten und Bauherren rechtzeitig prüfen, ob ihre Aufzüge diesen Maßen entsprechen“, sagt Björn Sürig, Produktmanager Neuanlagen KONE.

Neben Änderungen bei den Fahrkorbgrößen enthält die DIN EN 81-70:2018 aber auch neue Kontrastvorgaben für alle Bedienelemente. So muss der Leuchtdichtenkontrast von Tastern zu ihrer Umgebung 30 bis 60 Prozent betragen, um die Erkennbarkeit für Menschen mit Seheinschränkung sicherzustellen. Nicht neu, aber in diesem Zusammenhang essenziell: Für Personen mit Sehbehinderung müssen Taster taktil, also mit fühlbaren Symbolen versehen sein.

Neuerungen gibt es auch im Hinblick auf Sonderausstattungen der Kabine. So darf der Zugang nicht von Aufbauten an der Kabinenwand (zum Beispiel Handlauf) eingeschränkt werden. Ein Spiegel ist obligatorisch, damit Rollstuhlfahrer beim Verlassen des Aufzugs hinter sich blicken können.

„Die Inverkehrbringung von Anlagen, die der ursprünglichen DIN EN 81-70:2003 entsprechen, ist noch bis zum 31. Mai 2020 möglich. Dann endet die Übergangsfrist“, sagt Produktmanager Björn Sürig. „Auf Wunsch statten wir unsere Kunden aber bereits ab sofort gemäß der aktualisierten Norm aus – in Zeiten des demografischen Wandels nimmt das Thema Barrierefreiheit kontinuierlich an Bedeutung zu.“ Bei Fragen rund um die Planung von Aufzügen und das Thema Barrierefreiheit stehen die Experten von KONE jederzeit gern zur Verfügung.

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DIN EN 81-70 Neufassung 2018

ÜBER KONE

Unser Ziel ist es, die Mobilität von Menschen in urbanen Räumen zu steigern. Als ein weltweit führender Anbieter der Branche bietet KONE Aufzüge, Rolltreppen und automatische Gebäudetüren an, dazu Lösungen für Wartung und Modernisierung, um den Wert von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu erhöhen. Durch einen effektiven People Flow® sorgen wir dafür, dass sich Menschen in immer höheren und zunehmend intelligenten Gebäuden sicher, bequem und zuverlässig fortbewegen können. 2019 erwirtschafteten unsere rund 60.000 Mitarbeiter weltweit einen Jahresumsatz von 10 Milliarden Euro. Wir sind mit mehr als 1.000 Niederlassungen in über 60 Ländern aktiv und haben über 1,2 Million Anlagen in Wartung. KONE wurde 1910 in Finnland gegründet und ist heute ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Aktien an der Nasdaq Helsinki Ltd. in Finnland gelistet sind.

Pressekontakt

KONE GmbH
Aufzüge · Rolltreppen · Automatiktüren
Nicole Köster
Leiterin Marketing & Kommunikation
Vahrenwalder Str. 317
30179 Hannover
Tel.: 0511 64 72 13 24
E-Mail: nicole.koster (-at-) kone.com

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