Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge: Mit allen Sinnen prüfen

Pressemitteilung Veröffentlicht 19.05.2016

Hannover, 19. Mai 2016. Die verschärften Regeln für den Aufzugbetrieb verlangen vom Betreiber, seine Anlage regelmäßig durch eine von ihm bestimmte Person prüfen zu lassen – zusätzlich zu den Regelwartungen und zusätzlich zu den Prüfungen des TÜV.

Nach dem Prinzip „Sehen – Fühlen – Hören“ muss die bestimmte Person, so fordert es die verschärfte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Aufzug begutachten: Sind Kabinenwände beschädigt? Sind Handläufe nicht richtig befestigt? Sind ungewöhnliche Geräusche zu hören? Funktioniert das Licht?

Die Häufigkeit der Inaugenscheinnahme hängt von der Art und Weise der Aufzugnutzung ab. So müssen Anlagen in Krankenhäusern oder in Wohnhäusern mit Vandalismusproblem häufiger in Augenschein genommen werden als weniger stark beanspruchte Aufzüge. Die Ergebnisse der Inaugenscheinnahme sind in jedem Falle zu dokumentieren.

Bestimmte Aufgaben der Inaugenscheinnahme können durch Systeme zur Fernüberwachung übernommen werden: Sie prüfen etwa, ob die Kabine auf den Etagen unbündig hält und daher Stolperkanten entstehen. Die Kontrolle durch den Betreiber vor Ort oder eine von ihm bestimmte Person entfällt damit aber nicht. Der Betreiber kann jedoch einen Aufzughersteller wie KONE mit der Übernahme der Inaugenscheinnahme beauftragen. Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Nutzer und Betreiber (Arbeitgeber) im Netz: auf www.kone.de/betriebssicherheitsverordnung.

2016_05_19_Inaugenscheinnahme

ÜBER KONE

Unser Ziel ist es, die Mobilität von Menschen in urbanen Räumen zu steigern. Als ein weltweit führender Anbieter der Branche bietet KONE Aufzüge, Rolltreppen und automatische Gebäudetüren an, dazu Lösungen für Wartung und Modernisierung, um den Wert von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu erhöhen. Durch einen effektiven People Flow® sorgen wir dafür, dass sich Menschen in immer höheren und zunehmend intelligenten Gebäuden sicher, bequem und zuverlässig fortbewegen können. 2019 erwirtschafteten unsere rund 60.000 Mitarbeiter weltweit einen Jahresumsatz von 10 Milliarden Euro. Wir sind mit mehr als 1.000 Niederlassungen in über 60 Ländern aktiv und haben über 1,2 Million Anlagen in Wartung. KONE wurde 1910 in Finnland gegründet und ist heute ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Aktien an der Nasdaq Helsinki Ltd. in Finnland gelistet sind.

Pressekontakt

KONE GmbH
Aufzüge · Rolltreppen · Automatiktüren
Nicole Köster
Leiterin Marketing & Kommunikation
Vahrenwalder Str. 317
30179 Hannover
Tel.: 0511 64 72 13 24
E-Mail: nicole.koster (-at-) kone.com

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