Die neue Betriebssicherheitsverordnung - Fünf goldene Regeln für Aufzugbetreiber

Pressemitteilung Veröffentlicht 14.04.2016

Hannover, April 2016. Die verschärfte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgt bei Aufzugbetreibern für viele Fragen – auch Monate nach ihrem in Kraft treten im Juni 2015. Das zeigte gerade erst wieder die bundesweite Roadshow, bei der der Aufzughersteller KONE fast 750 Teilnehmer über die Betreiberpflichten informierte. Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengefasst.

1. Muss das Notrufsystem getauscht werden?
Noch immer fahren viele Aufzüge ohne modernen Notruf. Wer darin steckenbleibt und den Notrufknopf drückt, alarmiert mit Hupe oder Klingel einen Mitarbeiter vor Ort. Wenn der aber nicht anwesend ist, kann es lange dauern. Die BetrSichV sagt daher: Betreiber müssen ein Zweiwegekommunikationssystem installieren, also eine Telefonverbindung zu einer rund um die Uhr erreichbaren Notrufzentrale. Und das bis spätestens 2020.

2. Was ist die Prüfung vor Inbetriebnahme?
Sie ist so neu, dass viele gar nicht wissen, wer was warum prüft. Dabei ist es ganz einfach: Prüforganisationen schauen, ob der fertige neue Aufzug und die Gebäudetechnik zusammen funktionieren. Beispielsweise, ob die Brandmeldeanlage dem Aufzug ein Feuer meldet und dieser dann entsprechend reagiert. Wichtig: Die Prüfung vor Inbetriebnahme ist nicht zu verwechseln mit der Inverkehrbringung: Dabei wird die ordnungsgemäße Installation des Aufzugs selbst geprüft. Erst wenn der Aufzug beide Prüfungen besteht, darf er benutzt werden.

3. Warum ist der Aufzug ein Arbeitsmittel?
Für die Angestellten, die morgens auf den Aufzug angewiesen sind, um Ihr Büro zu erreichen, für die Reinigungsmannschaft, die ihre Kehrmaschinen auf die Etagen fährt, und für die Techniker, die den Aufzug reparieren oder warten, ist der Aufzug laut Betriebssicherheitsverordnung ein Arbeitsmittel. Und da Arbeitsmittel sicher sein müssen, um vor Schaden zu bewahren, muss der Aufzug auf dem Stand der Technik sein, wie er in der Normenreihe DIN EN 81 bestimmt wird. Deshalb sind heute zum Beispiel keine Notrufsysteme mit Hupe mehr möglich.

4. Was zeigt die Prüfplakette?
Aufzüge müssen jetzt mit dem Hinweis ausgestattet werden, in welchem Monat und Jahr die nächste Anlagenprüfung stattfindet und welche Prüforganisation die vorangegangene Prüfung durchgeführt hat. Spätestens am 31. Mai 2016 müssen alle Aufzüge in Deutschland geprüft worden sein und diese Plakette tragen. Wenn nicht, hat jemand den Aufkleber abgekratzt oder der Aufzug wurde nicht untersucht. Dann kann der Nutzer bei der zuständigen Behörde nachfragen und Informationen anfordern. Immerhin gibt es geschätzt 150.000 Aufzüge, die nicht regelmäßig gewartet werden, wie es die Verordnung will, und daher illegal fahren.

5. Inaugenscheinnahme
Bestimmte technische Einrichtungen können gefährlich werden, wenn sie nicht regelmäßig gewartet werden: Druckbehälter zum Beispiel, aber auch Aufzüge. Zur Sicherheit gibt es drei Kontrollstufen: 1. die jährliche Prüfung durch die Prüforganisation, 2. die regelmäßigen Wartungen durch den Servicetechniker und 3. die Inaugenscheinnahme durch die beauftragte Person. Sie ist vom Betreiber beauftragt, etwa einmal in der Woche nach dem Rechten zu schauen: Gibt es Vibrationen, ein Schaben oder Kratzen, das auf einen Defekt schließen lässt? Gibt es Beschädigungen? So können mögliche Schäden und Gefahren frühzeitig erkannt werden.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Nutzer und Betreiber (Arbeitgeber) im Netz: auf www.kone.de/betriebssicherheitsverordnung.

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ÜBER KONE

Unser Ziel ist es, die Mobilität von Menschen in urbanen Räumen zu steigern. Als ein weltweit führender Anbieter der Branche bietet KONE Aufzüge, Rolltreppen und automatische Gebäudetüren an, dazu Lösungen für Wartung und Modernisierung, um den Wert von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu erhöhen. Durch einen effektiven People Flow® sorgen wir dafür, dass sich Menschen in immer höheren und zunehmend intelligenten Gebäuden sicher, bequem und zuverlässig fortbewegen können. 2019 erwirtschafteten unsere rund 60.000 Mitarbeiter weltweit einen Jahresumsatz von 10 Milliarden Euro. Wir sind mit mehr als 1.000 Niederlassungen in über 60 Ländern aktiv und haben über 1,2 Million Anlagen in Wartung. KONE wurde 1910 in Finnland gegründet und ist heute ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Aktien an der Nasdaq Helsinki Ltd. in Finnland gelistet sind.

Pressekontakt

KONE GmbH
Aufzüge · Rolltreppen · Automatiktüren
Nicole Köster
Leiterin Marketing & Kommunikation
Vahrenwalder Str. 317
30179 Hannover
Tel.: 0511 64 72 13 24
E-Mail: nicole.koster (-at-) kone.com

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