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Feuerwehraufzüge richtig planen: Von der Norm zur praxistauglichen Umsetzung

Feuerwehraufzüge sind kein „Nice-to-have“, sondern ein sicherheitskritisches Systembauteil im Brandschutz- und Betriebskonzept eines Gebäudes. Wer früh sauber plant, reduziert Abnahme- und Terminrisiken, stellt die Einsatzfähigkeit im Ernstfall sicher und schafft klare Schnittstellen zwischen Gebäude und Aufzugstechnik.

Veröffentlicht 02.03.2026

Was ist ein Feuerwehraufzug – und wann wird er erforderlich?

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Ein Feuerwehraufzug ist im Alltag ein normaler Personenaufzug. Im Brandfall übernimmt jedoch die Feuerwehr über definierte Zusatzfunktionen die Kontrolle, um die strategische Brandbekämpfung zu unterstützen. Entscheidend ist: Der Feuerwehraufzug dient primär der Feuerwehr (Material, Ausrüstung, Einsatzkräfte) und kann ergänzend auch Evakuierungszwecke unterstützen – jedoch mit klarer Priorität auf Einsatzbetrieb.

Dann ist er erforderlich:

Deutschland und Österreich: 

  • I. d. R. wenn das oberste Geschoß höher als 22 Meter liegt.
  • Wenn Anleitern von außen nicht mehr zuverlässig möglich ist.

Schweiz:

  • I. d. R. wenn die Gebäudespitze 30 Meter überragt.

Sonderfälle:

  • Spezielle Bauten, Brandschutzkonzepte oder eingeschränkte Feuerwehrzufahrt

Der Grund bleibt immer derselbe: Die Feuerwehr muss schnell und sicher in die oberen Geschosse gelangen, und das ist ab einer gewissen Höhe nur über einen Feuerwehraufzug möglich.

Der Regelwerksrahmen: Europäisch, national, regional

Die technische Basis bildet die EN 81-20/50 (Aufzug als Produkt). Darauf setzt die EN 81-72 als Spezialnorm für Feuerwehraufzüge auf. In der Praxis wird das Ganze ergänzt durch nationale Vorgaben und lokale Anforderungen, z. B. Feuerwehr-Merkblätter, kantonale Regeln und projektspezifische Brandschutzkonzepte.

Wichtig: Die frühzeitige Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr ist kein „Optional“, sondern ein zentraler Hebel für Projektsicherheit.

„Entscheidend ist nicht nur die Norm – entscheidend ist, dass der Feuerwehraufzug am Ende den Anforderungen der lokalen Feuerwehr entspricht, sonst drohen Abnahme- und Inbetriebnahmeverzögerungen.“ (Stephan Hindemith, KONE Normenexperte)

Funktionsprinzip im Brandfall

Nach EN 81-72 ist der Brandfallbetrieb von Feuerwehraufzügen in zwei Phasen gegliedert. Die Logik dahinter ist klar: Zuerst wird der Aufzug für den Feuerwehreinsatz bereitgestellt, danach übernimmt die Feuerwehr die manuelle Kontrolle.

  • Phase 1: Rückführung und Bereitstellung

Sobald der Feuerwehrbetrieb aktiviert wird, fährt der Aufzug zur definierten Feuerwehrzugangsebene zurück und bleibt dort mit geöffneten Türen bereit. Normale Fahrbefehle werden dabei aufgehoben bzw. gesperrt, damit der Aufzug nicht weiter im allgemeinen Personenverkehr genutzt wird. Ziel dieser Phase ist, den Aufzug schnell in einen sicheren, eindeutigen Ausgangszustand zu bringen, von dem aus die Feuerwehr übernehmen kann.

  • Phase 2: Feuerwehrbetrieb (manuelle Steuerung)

In dieser Phase bedient die Feuerwehr den Aufzug gezielt selbst, typischerweise über einen Schlüsselschalter bzw. eine spezielle Feuerwehrsteuerung in der Kabine. Der Aufzug fährt dann nicht mehr im normalen Automatikmodus, sondern nur nach den Eingaben der Einsatzkräfte. Die Türfunktionen werden bewusst kontrolliert, damit die Feuerwehr die Kabine sicher und situationsgerecht nutzen kann. Ziel dieser Phase ist maximale Kontrolle im Einsatz, auch unter erschwerten Bedingungen wie Rauch, Hektik oder eingeschränkter Sicht.

Vier Säulen für einen belastbaren Feuerwehrbetrieb

Damit der Feuerwehraufzug auch unter Rauch, Hitze und Löschwasser zuverlässig funktioniert, müssen Aufzugstechnik und Gebäude als Gesamtsystem geplant werden.

Erstens braucht es sichere Bereiche und Vorräume als eigene, brandschutztechnisch wirksame Zonen, damit die Feuerwehr Zugang, Rückzug und Logistik organisiert abwickeln kann.

Zweitens muss das Rauchmanagement (z. B. Druckbelüftung/Entrauchung) so ausgelegt sein, dass Schacht und Vorräume nutzbar bleiben, ohne dass Luftführung und Öffnungen Aufzugskomponenten beeinträchtigen.

Drittens ist ein sauberes Wassermanagement erforderlich: Löschwasser darf nicht unkontrolliert in den Schacht eindringen, und Entwässerung sowie Schutzgrade müssen zur Einbausituation passen.

Viertens ist die Energieversorgung konsequent abzusichern, inklusive Ersatzstrom, Umschaltlogik und abgestimmter Auslegung bei rückspeisefähigen Antrieben, damit der Betrieb im Ereignisfall stabil bleibt.

„Der Feuerwehraufzug ist ein Arbeitsmittel der Feuerwehr – im Einsatz zählt Verfügbarkeit, Robustheit und eine Planung, die Schnittstellen sauber beherrscht.“ (Benjamin Feustell, KONE Customer Solution Engineer)

Nationale Ergänzungen: D-A-CH im Überblick

Neben der EN 81-72 gelten in der DACH-Region häufig zusätzliche nationale und regionale Anforderungen.

In Deutschland spielen neben den allgemeinen Normen insbesondere Hochhaus- und Sonderbauvorgaben wie die Muster-Hochhausrichtlinie MHHR sowie lokale Anforderungen der Feuerwehr eine wichtige Rolle. Typisch sind unter anderem Anforderungen an die Nennlast, an Sicht- und Kommunikationslösungen, an die Zugangsebene sowie an die Bedienlogik. Hinzu kommen Vorgaben zu Vorräumen, Laufwegen und zur Anordnung der einzelnen Bereiche.

In Österreich konkretisiert vor allem die TRVB 150 S die Anforderungen. Sie regelt unter anderem die Größe und Anordnung von Vorräumen sowie das Zusammenspiel von Schacht, Vorraum und Stiegenhaus. Auch Rauchmanagement, Wasserabführung und Kennzeichnung sind dort klarer beschrieben. Je nach Projekt können unter bestimmten Voraussetzungen auch Erleichterungen vorgesehen sein, etwa bei der Ersatzstromversorgung.

In der Schweiz ergänzen die VKF-Brandschutzvorschriften – insbesondere die VKF/23-15 – und kantonale Vorgaben die europäische Norm. Häufig betreffen sie Anforderungen an Deckenluken oder Steighilfen, abhängig von der Kabinenhöhe, sowie Maßnahmen wie Anrampungen oder Drainagen vor der Schachttür. Auch Mindestanforderungen an die Nennlast spielen in vielen Fällen eine Rolle. Hinzu kommt, dass kantonale Zusatzanforderungen die Planung zusätzlich beeinflussen können.

Planungs-Check: Was in der Praxis den Unterschied macht

Um Planungs- und Abnahmerisiken zu minimieren, empfiehlt sich ein strukturierter Check entlang der aufzugstechnischen und bauseitigen To-dos:

Quick Check AUFZUGSTECHNIK

  1. Bestimmungsgemäße Nutzung des Aufzugs (EN 81-20/50)
  2. Aufzugstechnik nach EN 81-72
  3. Geschwindigkeit des Aufzugs
  4. Kabinengröße und Türgröße
  5. Vorgaben der lokalen Feuerwehr geklärt
  6. Bauseitige Schnittstellen (Vorraum, Druck, Wasser, Energie)

Quick Check BAUSEITIG

  1. Vorräume / sichere Bereiche
  2. Entrauchungskonzept und dafür notwendige Öffnungen
  3. Wassermanagement
  4. Ersatzstrom und Leitungswege
  5. Kommunikationswege im Gebäude
  6. Schacht, Leitern, Platzbedarf

Merksatz: Aufzugstechnik nach EN 81‑72 + Klärung der lokalen Feuerwehrvorgaben + bauseitige Säulen (Vorräume, Druck, Wasser, Energie, Schacht) sauber planen – sonst scheitert die Abnahme, nicht die Technik.

Fazit

Die erfolgreiche Planung von Feuerwehraufzügen basiert auf drei Grundpfeilern: europäische Norm (EN 81-72), nationale Anforderungen und regionale Vorgaben. Wer die lokalen Stakeholder – insbesondere die Feuerwehr – von Beginn an integriert und die Gebäudeschnittstellen konsequent mitplant, reduziert Projektrisiken und schafft die Voraussetzung für einen belastbaren Feuerwehrbetrieb im Ernstfall.

Last but not least: Ein Feuerwehraufzug ist nur so wirksam wie seine dauerhafte Einsatzbereitschaft. Dazu gehören regelmäßige Funktionsprüfungen, eine klare Betreiberorganisation und ab einem gewissen Alter eine Modernisierungsstrategie, die Technik- und Gebäudeseite gemeinsam adressiert.

Dieser Artikel basiert auf dem KONE Live-Onlinetraining zum Thema "Feuerwehraufzüge richtig planen" vom 5. Februar 2026. Stephan Hindemith und Benjamin Feustell sind KONE Experten und Trainer für Aufzugsnormen und -technik im deutschsprachigen Raum.

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Häufig gestellte Fragen zur Planung von Feuerwehraufzügen

  • „Rettungsaufzug“ wird häufig als Oberbegriff verwendet. Von einem Evakuierungsaufzug spricht man, wenn der Aufzug nach EN 81-76 für die Evakuierung ausgelegt ist. Ein Feuerwehraufzug ist hingegen nach EN 81-72 für den Einsatzbetrieb der Feuerwehr konzipiert.

  • Nicht zwingend. Viele moderne Aufzüge kommen ohne separaten Triebwerksraum aus. Wenn ein Triebwerksraum vorgesehen ist, muss er brandschutztechnisch entsprechend abgeschottet sein.

  • Normativ gibt es keine pauschale Mindest-Schachtgröße. Die erforderlichen Schachtabmessungen ergeben sich aus der Aufzugsauslegung (Kabinenmaß, Türsystem, Lastklasse, Einbausituation). Für Feuerwehraufzüge sind jedoch Mindestanforderungen an die Ausführung des Aufzugs zu berücksichtigen, z. B. Mindestkabinenmaße und Lastanforderungen je nach Land und Regelwerk.

  • Häufig ja – insbesondere wenn Vorgaben wie die (Muster-)Hochhaus-Richtlinie greifen: Dort sind Feuerwehraufzüge typischerweise mit baulich getrennten Vorräumen zu Treppenräumen geplant. Details hängen vom jeweiligen Brandschutzkonzept ab.

  • Die Pumpe sollte außerhalb des Schachts untergebracht werden, da der Schacht grundsätzlich nur eingewiesenem Personal zugänglich ist. Die Entwässerung ist als Gebäudeschnittstelle frühzeitig zu planen.

  • Mögliche Lösung sind Ablaufrinnen vor den Türen – das ist nicht immer zwingend, kann aber je nach Gebäudekonzept sinnvoll sein. Wichtig ist, dass Komponenten und Ausführung die Anforderungen an den Wasserschutz (z. B. IP-Anforderungen nach EN 81-72) erfüllen.

  • Das hängt vom Verschmutzungsgrad und den kommunalen Vorgaben ab. Bei stärkerer Verunreinigung ist eine direkte Ableitung typischerweise nicht zulässig. Hier ist die Abstimmung mit den zuständigen Stellen ein Muss.

  • Praxisgerechte Lösung: leichtes Gefälle am Kabinendach, damit Wasser kontrolliert ablaufen kann und sich keine Pfützen bilden.

  • Regenerative Rückspeisung ist grundsätzlich möglich. Bei Feuerwehraufzügen ist dabei entscheidend, dass die Kompatibilität mit Notstrombetrieb/Ersatzstromkonzept sauber geprüft und abgestimmt wird. Rückspeisung ist nicht automatisch mit jedem Notstromsystem kompatibel.

  • Ziel ist, dass die Vorräume rauchfrei gehalten werden. Dafür braucht es eine entsprechende Luftführung/Öffnungen (z. B. an den Haltestellen) – die konkrete Auslegung ist Teil des Rauchmanagement- und Brandschutzkonzepts.

  • Wie bei allen Außenaufzügen gilt: Witterungsschutz an den Zugängen ist entscheidend (z. B. Überdachung/geschützte Zugangsbereiche), damit Verfügbarkeit und Bedienbarkeit auch im Ereignisfall nicht eingeschränkt sind.

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