KONE als Wartungsparnter

Was suchen Sie?

Verträge, Leistungen & Vorteile bei KONE

Unsere Verträge und Services werden individuell und auf jede Anforderung angepasst. Ihre Bedürfnisse und Wünsche sowie Sicherheit und Verfügbarkeit stehen im Vordergrund - herstellerunabhängig.

Warum KONE als Wartungspartner wählen?

Ihre Vorteile:

Erfahrung & Expertise

Über 110 Jahre Erfahrung in der Branche. Weltweit warten wir ~1,5 Millionen Anlagen.

Immer für Sie da & schnell vor Ort

Immer erreichbar (24/7) und immer in Ihrer Nähe mit unserem Netzwerk aus Standorten und Technikern.

Innovativ, individuell & flexibel

Innovative Technologien oder traditionelle Wartung - Wir haben den passenden individuellen Vertrag.

99,5%

Verfügbarkeit

Je nach Wahl unserer Wartungsvarianten ist eine Verfügbarkeitsgarantie der Anlagen möglich von bis zu:

-28-40%

Weniger Störungseinsätze

Reduzierung der Anzahl der Störungseinsätze in den ersten 2 Jahren mit unserer KONE 24/7 Connect Wartung / DX Wartung:

Unsere Wartungsverträge, Services & Leistungen

KONE Aufzug Techniker

Basis: Vorbeugende KONE Care™ Wartung

Vorbeugende Wartung KONE Care™ hilft, Probleme von vornherein zu vermeiden und sorgt dafür, dass alles sicher und reibungslos läuft. Wir erstellen einen Wartungsplan für Ihre Anlagen auf der Grundlage ihrer Nutzung und anderer relevanter Faktoren.

Wir halten Sie über Reparatur- und Modernisierungsbedarf auf dem Laufenden und informieren Sie bei jährlichen Überprüfungen über den Zustand und die Leistung Ihrer Ausrüstung.

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Upgrade: Vorausschauende KONE 24/7 Connect Wartung

Mehr als vorbeugend - Profitieren Sie mit den 24/7 Connected Services + KONE Care™ von KONE von den neuesten Erkenntnissen der intelligenten vorausschauenden Wartung.

Weniger Störungen, schnellere Reparaturen, erhöhte Sicherheit & erhöhte Verfügbarkeit sowie einen vollständigen und transparenten Einblick in alles, was mit Ihren Anlagen vor sich geht.

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DX: CO2-neutrale KONE Care™ DX Aufzugswartung

Für unsere KONE DX Aufzüge: Dank KI-gestützter, vorausschauender Wartung, automatischen Updates, Fernwartung und persönlichem oder digitalem Support auf Knopfdruck maximiert KONE Care™ DX die Betriebszeit und verlängert die Lebensdauer Ihres Aufzugs.

Um die Auswirkungen auf das Klima zu reduzieren, kompensieren wir die verbleibenden Kohlenstoffemissionen, die durch die Wartungsaktivitäten verursacht werden.

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Zusatzservice: Aufzugswärterfunktion mit KONE

Nach Betriebssicherheitsverordnung müssen Aufzüge regelmäßig in Augenschein genommen und auf Funktionsfähigkeit kontrolliert werden. Wir haben mit unserer Digitalen Aufzugswärter Funktion den passenden Service und können das für Sie übernehmen.

Sie sparen dabei bis zu 73% Kosten.

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Verwaltung: Digitale & Online-Tools nutzen

KONE Online bietet Ihnen sofortigen Zugang zu Informationen über Wartungsverträge, Anlagen, laufende Wartungsarbeiten sowie Einsätze und Reparaturen. Sie können auch Berichte über abgeschlossene Wartungsarbeiten und Kosten erstellen.

KONE Mobile ist eine Smartphone-App, mit der Sie den Status der Anlagen, verfolgen können, sowie laufende, vergangene und anstehende Wartungsarbeiten.

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Care for Lifetime: Modernisierungen als Teil unserer Services

Mit einfachen Maßnahmen zur Aufzugsmodernisierung. Wir sorgen dafür, dass ihr Aufzug während seiner gesamten Lebensdauer mit auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Modernisierungsdienstleistungen ausgestattet ist.

Das stellt die Sicherheit und Effizienz Ihres Aufzugs sicher.

Der Weg zu einer Partnerschaft - Wir beantworten häufig gestellte Fragen

FAQs - Häufig gestellte Fragen zu Aufzugswartung

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Wartung von Aufzügen.

  • Ja. Wir können herstellerunabhängige Wartung durchführen. Das bedeutet, egal von welchem Hersteller ihr Aufzug ist, wir können Ihr Partner werden.

  • Kurz: Ja!

    Jeder Betreiber von fördertechnischen Anlagen wie Aufzüge oder Fahrtreppen muss die Anlagen regelmäßig warten lassen. Nach dem Gesetzgeber dürfen diese Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nur von speziell qualifizierten Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Ein Nachweis ist eine Zertifizierung nach DIN EN 13015.

    Die Europäische Norm DIN EN 13015 legt alle Elemente fest, die für eine qualifizierte Wartung zu berücksichtigen sind. Nur Wartungsunternehmen, die nach den Regeln der DIN EN 13015 arbeiten, können eine qualifizierte Wartung gewährleisten. Ein Zertifizierungs-Audit gemäß DIN EN 13015 muss folgende Kriterien abdecken:

    • Kann eine zeitgerechte Personenbefreiung im Fall von Störungen gewährleistet werden?
    • Existiert ein Qualitätsmanagement-System gemäß DIN ISO 9001?
    • Ist eine regelmäßige Instandhaltung der Anlagen gemäß DIN EN 13015 Abschnitt 3.1 gewährleistet?
    • Sind Mitarbeitender in relevanten Positionen ausreichend qualifiziert und geschult?
    • Sind Ersatzteile, die im Falle von Reparaturen benötigt werden, kurzfristig und in ausreichender Menge verfügbar?
    • Die KONE Modulwartung ist nach EN 13015 zertifiziert. Alle Services erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards und gehen einher mit Normen, Gesetzen und Richtlinien, die Sie beim Erfüllen Ihrer Betreiberpflichten haben.


    Die KONE Modulwartung ist nach EN 13015 zertifiziert und somit KONE als Wartungsfirma. Alle Services erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards und gehen einher mit Normen, Gesetzen und Richtlinien, die Sie beim Erfüllen Ihrer Betreiberpflichten haben.

  • Im Grunde besagen die wichtigsten Regelwerke im deutschsprachigen Raum, dass eine qualifizierte Wartung (bzw. Instandhaltung) unter Berücksichtigung der Ausführung, Ausrüstung, Art und Nutzung der Aufzuganlage sowie des Alters der Anlage durch fachkundiges Personal (z.B. KONE Techniker im Rahmen eines Wartungsvertrags) regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen durchgeführt werden soll. Was regelmäßig und angemessen heißt, muss aufgrund der Art und Nutzung der Anlage und den Angaben der Betriebsanleitung des Herstellers dann in jedem Einzelfall definiert werden.

    Empfehlungen (nach VDI 3810 "Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen") sind:

    BeispielWartungen / Jahr
    Sicherheitsrelevant oder mehr als 40.000 Fahrten/Monat.12
    Aufzüge mit Glas oder mehr als 6.000 Fahrten/Monat oder älter als 15 Jahre.6
    Aufzüge mit bis zu 6 Haltestellen und bis 6.000 Fahrten/Monat.4
    Aufzüge bis 3.000 Fahrten/Monat oder jünger als 10 Jahre.2
  • Das kann nicht pauschal beantwortet werden, denn wie in den wichtigsten Regelwerken genannt, sind Instandhaltungsarbeiten und somit Wartungen an Aufzugsanlagen regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen durchzuführen. Die Zeitabstände richten sich unter anderem nach der Art und Nutzung der Anlage und den Angaben der Betriebsanleitung des Herstellers. Das bedeutet, dass jede Anlage individuell bewertet werden muss. Außerdem kommt es auf die Vertragsart an, Sie aufgrund Ihrer Bedürfnisse wählen. Daher sind die Kosten für einen Wartungsvertrag nicht pauschal zu bestimmen, sondern setzen sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammen.

    Wir versprechen aber, dass wir faire Kosten haben und Sie entlasten. Am besten, Sie fragen unverbindlich eine Bewertung Ihrer Anlage/n an.

  • Als Betreiber von Aufzügen sind Sie verantwortlich für die ständige Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit Ihrer Anlagen. Dazu gehört auch die Veranlassung der in Abschnitt 3 § 16 BetrSichV vorgeschriebenen „wiederkehrenden Prüfung“ durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

    In Deutschland ist eine zweijährig wiederkehrende Hauptprüfung für Aufzugsanlagen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie zum Beispiel die DEKRA oder den TÜV gesetzlich vorgeschrieben. Für bestimmte Anlagen, wie zum Beispiel Personenaufzüge, die im öffentlichen Bereich eingesetzt werden, ist im Jahr zwischen den Hauptprüfungen eine weitere Zwischenprüfung durch eine ZÜS vorgeschrieben. Diese Aufzüge werden also nach dem Rotationsprinzip abwechselnd jährich einer Hauptprüfung oder einer Zwischenprüfung unterzogen.

    In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201, Teil 4 ist der Umfang der der Haupt- und Zwischenprüfung gemäß § 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Während die Zwischenprüfung hauptsächlich Funktionsprüfung und die Sichtprüfungen aller wichtigen Aufzugskomponenten umfasst, ist die Hauptprüfung wesentlich umfangreicher: Bei der Hauptprüfung werden unter anderem die Funktion und Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen und das Notbefreiungssystem. Außerdem werden elektrische Messungen durchgeführt. Da für eine gründliche Prüfung von Aufzugsanlagen oft spezielle Werkzeuge oder Software Anwendungen benötigt werden, ist es in der Regel erforderlich, dass auch ein Servicetechniker des Aufzugswartungsunternehmens bei der Prüfung mit vor Ort ist.


    Wir helfen Ihnen bei der wiederkehrenden Prüfung >>

  • Betreiber von Aufzügen haben weitreichende Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlagen. Laut BetrSichV muss die wiederkehrende Sicht- und Funktionskontrolle (Inaugenscheinahme) bestimmter Aufzugseinrichtungen regelmäßig erfolgen und gegebenenfalls im Fahrkorb eingeschlossene Personen sachgerecht befreit werden. Verantwortlich dafür ist eine vom Betreiber dazu Beauftragte Person (früher Aufzugswärter genannt). Die Beauftragte Person kann auch eine Firma sein, an die die Aufgaben übergeben werden.


    Mehr zu Inaugenscheinnahme und die beauftragte Person finden Sie hier >>

  • Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt von Aufzugbetreibern die schnelle Befreiung im Aufzug eingeschlossener Personen. Als Betreiber eines Aufzugs sind Sie daher dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass in allen Ihren Anlagen ein Notrufsystem installiert ist. Diese Regelung ist auch für alte Aufzüge verpflichtend.

    Seit 2021 müssen alle Aufzüge im Sinne der Aufzugsrichtlinie mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Das sieht die im Jahr 2015 novellierte Betriebssicherheitsverordnung vor. Die definierte Übergangsfrist für die Umrüstung von Altanlagen ist ausgelaufen. Nicht umgerüstete Aufzüge können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und Behörden können Bußgelder verhängen oder die Anlagen sogar stilllegen.

    Ein Zweiwege-Kommunikationssystem stellt sicher, dass aus dem Fahrkorb heraus ein Notdienst oder eine andere ständig besetzte Stelle erreicht wird. So kann schnell die Befreiung der in der Kabine eingeschlossenen Personen eingeleitet werden. Das Zweiwege-Kommunikationssystem ersetzt den bislang erlaubten Alarmknopf, der ein akustisches Signal auslöste.

    Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss bestimmte Anforderungen gewährleisten. Diese werden durch die Betriebssicherheitsverordnung definiert und durch die Technischen Regeln, wie die TRBS 3121 konkretisiert. Demnach muss das Zweiwege-Kommunikationssystem fest mit der Aufzugsanlage verbunden sein. Es reicht also nicht aus, eine Art Mobiltelefon in den Fahrkorb zu hängen. Das Zweiwege-Kommunikationssystem stellt eine Sprechverbindung zwischen Personen im Fahrkorb und einem Notdienst her. Und zwar in beiden Richtungen, es ist also ein Gespräch möglich, nicht nur das Absetzen eines Notrufs. Der Notdienst kann ein externer Dienstleister wie ein Aufzugshersteller, eine Notrufzentrale oder eine eingewiesene Person wie ein Aufzugswärter sein. Unabdingbar ist allerdings, dass dieser Notdienst, solange der Aufzug verwendet werden kann, erreichbar ist – in vielen Fällen also auch abends und nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Damit das Zweiwege-Kommunikationssystem auch im Fall eines Stromausfalls funktioniert, muss es mit einer Notstromversorgung ausgestattet sein. Das stellt sicher, dass auch während eines Stromausfalls Kontakt aufgenommen werden kann.

    Wenn Sie die in der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1, Punkt 4.1 geforderte permanente Erreichbarkeit nicht gewährleisten können, schalten Sie Ihren Aufzug auf unser zuverlässiges Zweiwege-Notrufsystem um. Sie erfüllen damit auch die TRBS 3121: Nach Betätigung des Notruftasters im Fahrkorb automatisch eine Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle hergestellt werden.

  • Unser Service-Center empfängt Störungsmeldungen und Notrufe tagtäglich rund um die Uhr: Melden Sie uns die Störung oder den Notfall (z.B. Personeneinschluss). Oder wir erkennen den Vorfall eigenständig per Fernwartung (KONE 24/7 Connect), dann informieren wir Sie sofort.

    Danach werden wir aktiv und entsenden einen Servicetechniker, um den Fall zu beheben.

    Wir legen größten Wert auf eine fundierte Aus- und Weiterbildung unserer Servicetechniker: So verfügen unsere Mitarbeiter über großes Know-how über KONE-eigene Anlagen und Anlagen anderer Hersteller sowie über die besten Verfahren zur Störungsbeseitigung.

  • In unserem transparenten Evaluierungsprozess definieren wir im gemeinsamen Dialog Ihre Bedürfnisse. Ihr persönlicher Berater geht mit Ihnen die verschiedenen Services und Optionen durch, um die perfekte Wartungslösung für Sie zu finden.

    Während der Evaluierung nehmen wir Ihre Bedürfnisse sowie die Anforderungen Ihrer Anlagen, Ihres Gebäudes und vor allem Ihrer Nutzer genau unter die Lupe. Durch diese ganzheitliche Beratung und vorausschauende Planung entstehen keine unvorhergesehenen Überraschungen.

  • KONE ist seit über 110 Jahren in der Branche tätig und vereint schon immer Tradition (zuverlässige Wartung) und Innovation (heutzutage: Digitalisierung und Intelligente Wartung) zu fairen Kosten.

    Weltweit

    • warten wir ~1,5 Millionen Anlagen.
    • haben wir ~550.000 Kunden
    • haben 60.000 Mitarbeiter

    Für Sie sind wir lokal immer vor Ort. Wir

    • haben im ganzen Land Standorte und ein Netz von Technikern, die schnell bei Ihnen sind.
    • sind immer (24 Stunden an 7 Tagen in der Woche) erreichbar.

    KONE vereint

    • Tradition und Innovation
    • Zuverlässigkeit und Flexibilität (Vertragsgestaltung)
    • Strukturen eines Weltkonzern und lokale Verbundenheit

    Mit diesen Eigenschaften sind wir der richtige Partner für Ihre Anlagen, auf den Sie sich verlassen können.

  • Unser innovatives Onlinetool gibt Ihnen direkt im Verkaufsgespräch die Möglichkeit, Ihrem Verkaufsberater bei der Evaluierung über die Schulter zu schauen. Sie sehen Ihr Angebot somit direkt im ersten Gespräch und können darüber sprechen. So sparen Sie sich unnötige Folgetermine.

    Wann die Wartung durch KONE startet hängt von Ihnen ab:

    • sollten Sie trotz bestehenden laufenden Vertrages mit einem anderen Lieferanten die KONE Wartung sofort starten wollen, ist das möglich, indem Sie den laufenden Vertrag aussetzen.
    • sollten Sie keinen laufenden Vertrag haben, können wir nach Vertragsabschluss sofort starten.
    • sollten Sie einen laufenden Vertrag haben und diesen auslaufen lassen wollen, vereinbaren Sie mit uns den richtigen Starttermin unseres Vertrags, um einen reibungslosen Übergang zu haben.
  • Selbstverständlich halten wir Sie über traditionelle Wege über geplante Wartungsarbeiten auf dem Laufenden und stimmen uns mit Ihnen ab.

    Sie erhalten zudem Zugang zu unseren Onlinetools KONE Online und KONE Mobile, wenn Sie das wünschen, über die Sie sich in Echtzeit über den Status Ihrer Anlagen informieren können.

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Checkliste sicherer Aufzugsbetrieb

Beim Betrieb von Aufzügen sind eine Vielzahl von Normen und Vorschriften zu beachten. Dafür bieten wir Ihnen eine praktische Checkliste. Sie fasst zusammen, an was Sie beim Aufzugsbetrieb denken müssen und wo Sie Unterstützung finden.

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Einen Experten fragen: Weitere Anfragemöglichkeiten

Fragen Sie unverbindlich an, wir melden uns sofort bei Ihnen!

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