Aufzugswärter: Unser Service und weitere Informationen

Bild

Aufzugwärter - digital und in Person

Regelmäßige Funktionsprüfungen wichtiger Anlagenkomponenten können wir Ihnen mithilfe unseres digitalen Aufzugwärters elektronisch abnehmen.

Da aber nicht alle Details elektronisch kontrolliert werden können, übernehmen wir auch die Organisation und Durchführung der Inaugenscheinnahme für Sie als von Ihnen Beauftragte Person (Aufzugswärter). Wir sorgen dafür, dass Ihr Aufzug regelmäßig in einem für die Anlage angemessenen Zeitabstand kontrolliert wird und dokumentieren wie gesetzlich vorgeschrieben die Ergebnisse.

Bild

Erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten oder lassen uns das machen

  • Schauen, ob sich alle Komponenten Ihres Aufzugs in einwandfreiem Zustand befinden.
  • Fühlen, ob Zubehör fest fixiert ist und nichts wackelt.
  • Hören, ob Ihr Aufzug ungewöhnliche Geräusche verursacht, die gegen einen sicheren Betrieb sprechen könnten.
  • Dokumentieren der Ergebnisse! Nur so stellen Sie sicher, dass jederzeit alle Auflagen aus der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind.
Bild

Begriffswirrwarr - nein danke

  • Die "Beauftragte Person" wird in der TRBS 3121 definiert und derzeit weiterhin angewandt.
  • Die "Inaugenscheinnahme" ist die Haupttätigkeit der beauftragten Person. Sie wird in der BetrSichV gefordert.
  • Der "Aufzugswärter" stammt aus den TRA vom Dezember 1983. Er ist längst vom Aussterben bedroht und heute mit dem Begriff Fahrstuhl gleichzusetzen - gängig, aber nur umgangssprachlich.
  • Eine weitere Aufgabe der beauftragten Person nach zusätzlicher Unterweisung, in der Regel durch zugelassene Überwachungsstellen, ist die Personenbefreiung.
  • Beim Aufzugsführer handelt es sich um die Person, die den Aufzug bedient, aber nicht kontrolliert.
img_data-collection-and-analysis-link

Checkliste sicherer Aufzugsbetrieb

Beim Betrieb von Aufzügen sind eine Vielzahl von Normen und Vorschriften zu beachten. Dafür bieten wir Ihnen eine praktische Checkliste. Sie fasst zusammen, an was Sie beim Aufzugsbetrieb denken müssen und wo Sie Unterstützung finden.

KEINE EIGENEN RESSOURCEN FÜR DIE INAUGENSCHEINNAHME?

Gern unterstützen wir Sie beim Erfüllen Ihrer Betreiberpflicht - verraten Sie uns nur Ihre Präferenzen.

Anfrage KONE Aufzug Inaugenscheinnahme 

Ich wünsche ein Angebot für den Inaugenscheinnahme-Service



Persönliche Angaben zur Kontaktaufnahme






Bei Privat, geben Sie hier einfach Privatperson ein.





Format:
1. "+" für Ländervorwahl (D:+49, Ö:+43, S:+41) 
2. Ortsvorwahl ohne 0 
​3. Telefonnummer ohne Leerzeichen​

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

KONE Service Techniker

AUFZÜGE SICHER BETREIBEN

Informieren Sie sich über geltende Normen, Gesetze und Richtlinien und erfahren Sie, wie Sie Ihren Aufzug sicher gemäß Betriebssicherheitsverordnung und dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

img_AIEMMAT-VUODET-951x535

WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN

Wir können Sie von administrativen Aufgaben entlasten und beim Wahrnehmen Ihrer Betreiberpflichten unterstützen, indem wir das komplette Management der wiederkehrenden Prüfungen für Sie übernehmen.

kone-image-aufzug-service-notruf-951x535

AUFZUGNOTRUF & PERSONENBEFREIUNG

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert, dass ein Notdienst permanent erreicht werden muss, um im Notfall Personen schnell zu befreien. Mit dem Notrufsystem von KONE erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten.

Cookies

Um Ihnen ein optimales Erlebnis auf unserer Webseite bieten zu können, verwenden wir verschiedene Arten von Cookies. Diese ermöglichen es uns, die Nutzung der Webseiten zu analysieren, unsere Website für Sie zu optimieren und interessengerechte Inhalte über verschiedene Kanäle zu präsentieren. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung zu. Sie stimmen zugleich zu, dass wir Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen (z.B. Google Analytics) senden. Über „Cookie-Einstellungen“ haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Cookie-Auswahl anzupassen oder Ihre Einwilligung zu widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.