Seit 2021 müssen alle Aufzüge im Sinne der Aufzugsrichtlinie mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Das sieht die im Jahr 2015 novellierte Betriebssicherheitsverordnung vor. Die definierte Übergangsfrist für die Umrüstung von Altanlagen ist ausgelaufen. Nicht umgerüstete Aufzüge können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und Behörden können Bußgelder verhängen oder die Anlagen sogar stilllegen.
Ein Zweiwege-Kommunikationssystem stellt sicher, dass aus dem Fahrkorb heraus ein Notdienst oder eine andere ständig besetzte Stelle erreicht wird. So kann schnell die Befreiung der in der Kabine eingeschlossenen Personen eingeleitet werden. Das Zweiwege-Kommunikationssystem ersetzt den bislang erlaubten Alarmknopf, der ein akustisches Signal auslöste.
Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss bestimmte Anforderungen gewährleisten. Diese werden durch die Betriebssicherheitsverordnung definiert und durch die Technischen Regeln, wie die TRBS 3121 konkretisiert. Demnach muss das Zweiwege-Kommunikationssystem fest mit der Aufzugsanlage verbunden sein. Es reicht also nicht aus, eine Art Mobiltelefon in den Fahrkorb zu hängen.
Das Zweiwege-Kommunikationssystem stellt eine Sprechverbindung zwischen Personen im Fahrkorb und einem Notdienst her. Und zwar in beiden Richtungen, es ist also ein Gespräch möglich, nicht nur das Absetzen eines Notrufs. Der Notdienst kann ein externer Dienstleister wie ein Aufzugshersteller, eine Notrufzentrale oder eine eingewiesene Person wie ein Aufzugswärter sein. Unabdingbar ist allerdings, dass dieser Notdienst, solange der Aufzug verwendet werden kann, erreichbar ist – in vielen Fällen also auch abends und nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Damit das Zweiwege-Kommunikationssystem auch im Fall eines Stromausfalls funktioniert, muss es mit einer Notstromversorgung ausgestattet sein. Das stellt sicher, dass auch während eines Stromausfalls Kontakt aufgenommen werden kann.
Wenn Sie die in der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1, Punkt 4.1 geforderte permanente Erreichbarkeit nicht gewährleisten können, schalten Sie Ihren Aufzug auf unser zuverlässiges Zweiwege-Notrufsystem um. Sie erfüllen damit auch die TRBS 3121: Nach Betätigung des Notruftasters im Fahrkorb automatisch eine Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle hergestellt werden.