Download Nachträglicher Einbau von Aufzügen in Bestandsgebäude | KONE

Ihre Fragen - unsere Antworten

  • Die Reinigung der Scheiben kann von einer regulären Reinigungskraft erfolgen. Für die Reinigung im Inneren des Schachtes muss die Reinigungskraft von einem Aufzugsmonteur begleitet werden, der den Aufzug steuert.

  • Hier bietet sich eine Klimaanlage an, die den Schacht gezielt temperieren kann. Wichtig ist jedoch die Belüftung: nur ein gut belüfteter Schacht, kann ausreichend gekühlt werden.

  • Es gibt spezielle Heizlüfter oder Radiatoren für Schächte.

  • Die Fugen müssen elastisch abgedichtet werden, aufgrund unterschiedlicher Ausdehnung von Schacht und Gebäude. Die notwendigen Toleranzen sind der entsprechenden DIN zu entnehmen.

  • Doch, das ist durchaus möglich.

  • Die Nachrüstung ist eine individuelle Angelegenheit. Ihr KONE Berater berät Sie darum gerne persönlich zu Ihrem Projekt.

  • Ein fachkundiger KONE Berater vor Ort ist in diesem Fall die beste Möglichkeit, sich den Fragen einer Denkmalschutzbehörde zu stellen.

  • Eine Tür vor der Aussenschachttür ist v.a. auch aus versicherungstechnischen Gründen notwendig. Im Außenbereich schützt eine solche Tür ebenfalls vor Witterung.

  • Nach DIN8989 wird ein Flächengewicht von min. 640 kg/m2 vorgeschlagen. Abhängig vom Wandmaterial lässt sich daraus eine Wandstärke ableiten.

  • Entscheidend ist die saubere Isolierung der Maschinen gegenüber den Wänden oder eine EL3-Lagerung.

  • Hierzu konsultieren Sie bitte Ihren Brandschutz-Sachverständigen.

  • Nach deutschem Baurecht muss jede Aufzugsanlage über eine Entrauchungsöffnung (mind. 2.5% der Schachtgrundfläche) verfügen.

  • Nein, da es immer einen Schutzraum für das Wartungspersonal benötigt. Bei bestehenden Gebäuden (Ausführung nach EN81-21) kann von den Schutzraummaßen abgewichen werden. Ihr KONE Berater erklärt weitere Details.

  • Ja, für weitere Details steht Ihnen gerne der KONE Berater zur Verfügung.

  • Es müssen alle Maßnahmen, welche im Rahmen der Inverkehrbringung vom Hersteller vorgeschrieben werden, eingehalten werden. Es gibt keinen Spielraum für Abweichungen.

  • Ja, d

    as ist korrekt.

  • Die EN81-70 beschreibt, wie ein Aufzug zu sein hat (d.h. Tasterplatzierung für Aufzüge, Grösse der Kabine, etc.). Die DIN18040 regelt, in welchen Fällen ein Aufzug vorgeschrieben ist. Wenn eine Anlage nach DIN18040 vorgeschrieben ist, sollte diese den Anforderungen der EN81-70 entsprechen. Der KONE Fachberater berät sie gerne.

  • Jeder nachträgliche Einbau ist eine individuelle Angelegenheit, die im Einzelfall betrachtet werden muss. Zu bedenken gilt es aber, dass ein Schrägaufzug ein Hebemittel nach Maschinenrichtline ist, mit den entsprechenden Nachteilen und Einschränkungen. Man könnte in diesem Fall eventuell alternativ eine Rolltreppe vorsehen.

  • Eine Modernisierung ist eine individuelle Angelegenheit. Brandschutztechnischen Anforderungen müssen von einem Brandschutz-Sachverständigen geprüft werden. Sollten keine besonderen Anforderungen vorliegen können die vorhandenen Portale von KONE an die bauliche Struktur angepasst werden.

  • Ja, das ist möglich und eine der Kernkompetenzen von KONE.

  • Bereits seit den 1970er Jahren gibt es die Anforderung eines FW-Aufzuges. Bei einem Komplettaustausch eines alten FW-Aufzuges müssen die aktuellen Anforderungen eines FW-Aufzuges erfüllt werden. In Sonderfällen können aber Ausnahmen gemacht werden. Ihr KONE Berater kann sich Ihren Fall genauer anschauen und sie entsprechend beraten.

  • Ein Notrufsystem ist in jedem Aufzug nach Aufzugsrichtlinie vorzusehen. Wenden Sie sich zu diesem Thema gerne an Ihren KONE Berater.

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