
RL 2006/42/EG: Maschinenrichtlinie – Das Rolltreppen-Grundgesetz
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit 29. Dezember 2009 verbindlich anzuwenden. Sie ist über das Produktsicherheitsgesetz in Deutschland umgesetzt. In der Maschinenrichtlinie sind die Rolltreppen explizit aufgeführt, sodass sie für diese Anlagenart zwingend anzuwenden ist. Sie legt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen fest, unter deren Beachtung Rolltreppen und Rollsteige gebaut werden müssen.