Prüfung vor Inbetriebnahme

  • Die Prüfung vor Inbetriebnahme des Aufzugs (PvI) ergänzt die Inverkehrbringungsprüfung, den „TÜV-Termin“. Die Inbetriebnahmeprüfung betrifft alle neuen Aufzüge: Anlagen in neu errichteten Gebäuden, aber auch Anlagen, die in Bestandsgebäuden nachgerüstet werden oder vorhandene ältere Anlagen komplett ersetzen. Unsere Checkliste verrät Ihnen im Detail, wie es geht.

  • Die PvI darf nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS, wie bspw. TÜV oder Dekra) vorgenommen werden. Bei der Prüfung zur Inverkehrbringung handelt es sich um die Prüfung der Aufzugstechnik entsprechend den europäischen Regelwerken für Aufzüge (Aufzugsrichtlinie). Bei der PvI handelt es sich um die Prüfung, ob der Aufzug im Sinne der BetrSichV (nationales Regelwerk) sicher verwendet werden kann. Diese Prüfungen können von ein und derselben Person durchgeführt werden, einmal in der Funktion „Benannte Stelle“ und einmal in der Funktion „ZÜS“.

  • Das stimmt. Erst nach einer abgeschlossenen PvI darf der Aufzug in Betrieb genommen werden. Den Ablauf schildert Ihnen unsere Checkliste zur Prüfung vor Inbetriebnahme.

  • In erster Linie nur der Prüfer. Weitere Personen sind notwendig, wenn aufzugsexterne Einrichtungen mit einbezogen werden, z.B. Brandmeldeanlage und Notstrom.

  • Das ist in der BetrSichV nicht gefordert.

Braucht Ihr Aufzug die PvI?

Checken Sie selbst, ob Sie für Ihren Aufzug eine Prüfung vor Inbetriebnahme beauftragen müssen.

kone-image-aufzug-betriebssicherheitsverordnung-arbeitsmittel-951x535

Arbeitsmittel & Gefährdungsbeurteilung

Wann ist Ihr Aufzug ein Arbeitsmittel und wofür benötigen Sie eine GBU?

kone-image-aufzug-betriebssicherheitsverordnung-betreiberpflicht-951x535

Betreiberpflichten Allgemein

Welches sind Ihre Pflichten, wenn Sie einen Aufzug betreiben?

kone-image-aufzug-betriebssicherheitsverordnung-inaugenscheinnahme-951x535_illustration

Inaugenscheinnahme & Aufzugswärter

Was hat es mit der beauftragten Person, dem Aufzugswärter und der regelmäßigen Prüfung auf sich?

kone-image-aufzug-betriebssicherheitsverordnung-notrufsystem-951x535

Notrufmanagement

Wie unterscheiden sich Notfallplan und Notbefreiungsanleitung und bis wann muss das Notrufsystem installiert sein?

kone-image-aufzug-betriebssicherheitsverordnung-pruefplakette-951x535

Wiederkehrende Prüfung

Wo bekomme ich die Prüfplakette her?

Cookies

Um Ihnen ein optimales Erlebnis auf unserer Webseite bieten zu können, verwenden wir verschiedene Arten von Cookies. Diese ermöglichen es uns, die Nutzung der Webseiten zu analysieren, unsere Website für Sie zu optimieren und interessengerechte Inhalte über verschiedene Kanäle zu präsentieren. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung zu. Sie stimmen zugleich zu, dass wir Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen (z.B. Google Analytics) senden. Über „Cookie-Einstellungen“ haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Cookie-Auswahl anzupassen oder Ihre Einwilligung zu widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.